Anwaltliche Beratung zur Allergenkennzeichnung
14 Allergene & LMIV

Die korrekte Kennzeichnung von Allergenen ist eine der wichtigsten Verbraucherschutzpflichten im Lebensmittelrecht. Die 14 Hauptallergene müssen auf Verpackungen, Etiketten und in der Gastronomie eindeutig hervorgehoben werden. Verstöße können zu schweren Gesundheitsgefahren für Betroffene und zu erheblichen Bußgeldern für Unternehmer führen. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Sie bundesweit.

Häufig gestellte Fragen

Die 14 Hauptallergene sind: Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Lupinen, Weichtiere und Schwefeldioxid/Sulfite.

Die 14 Hauptallergene müssen erkennbar sein durch Angaben auf der Speisekarte, Piktogramme oder mündliche Auskunft mit entsprechendem Hinweis.

Fehlende Allergenkennzeichnung kann zu Bußgeldern, behördlichen Anordnungen und im Fall von Gesundheitsschäden zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen.

Spurenangaben sind freiwillig, sollten aber gemacht werden, wenn ernsthafte Kreuzkontaminationsrisiken bestehen. Sie dürfen jedoch nicht irreführend sein.

Ja, auch bei Selbstbedienung müssen die Allergeninformationen für den Verbraucher leicht zugänglich sein, z. B. durch Beschilderung oder Aushänge.

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