Häufig gestellte Fragen
Ja, Bio-Lebensmittel müssen das EU-Bio-Logo tragen und die Kontrollstellennummer angeben. Die Bezeichnung „Bio“ ist nur bei Zertifizierung zulässig.
Das EU-Bio-Logo garantiert, dass mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen und die Produkte von einer zugelassenen Kontrollstelle überwacht werden.
Falsche Bio-Kennzeichnungen können als Täuschung geahndet werden. Es drohen Bußgelder, Abmahnungen und im schweren Fall strafrechtliche Verfolgung.
Nein, es muss eine lückenlose Trennung zwischen ökologischen und konventionellen Produkten gewährleistet sein, um Kontaminationen zu vermeiden.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
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