Anwaltliche Beratung für Lebensmittelhändler
Einzelhandel & Großhandel

Lebensmittelhändler stehen zwischen Hersteller und Verbraucher und müssen sicherstellen, dass nur einwandfreie Produkte den Weg in den Handel finden. Die Anforderungen an Lagerung, Transport, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind umfangreich. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Einzelhändler, Großhändler und Discounter bundesweit bei allen lebensmittelrechtlichen Fragen.

Häufig gestellte Fragen

Händler müssen nur sichere Produkte verkaufen, die Kühlkette einhalten, Produkte richtig kennzeichnen und bei Rückrufen mitwirken.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf verboten. Nach dem MHD ist der Verkauf grundsätzlich erlaubt, sofern keine Gesundheitsgefahr besteht.

Händler müssen keine vollständigen HACCP-Konzepte erstellen, sind aber für die Einhaltung der Hygienevorschriften in ihren Räumlichkeiten und beim Transport verantwortlich.

Die Lagerung muss den Hygieneanforderungen entsprechen: Trennung von Rohware und Fertigware, Einhaltung der Temperaturvorschriften und Schutz vor Kontamination.

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.

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