Häufig gestellte Fragen
Händler müssen nur sichere Produkte verkaufen, die Kühlkette einhalten, Produkte richtig kennzeichnen und bei Rückrufen mitwirken.
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf verboten. Nach dem MHD ist der Verkauf grundsätzlich erlaubt, sofern keine Gesundheitsgefahr besteht.
Händler müssen keine vollständigen HACCP-Konzepte erstellen, sind aber für die Einhaltung der Hygienevorschriften in ihren Räumlichkeiten und beim Transport verantwortlich.
Die Lagerung muss den Hygieneanforderungen entsprechen: Trennung von Rohware und Fertigware, Einhaltung der Temperaturvorschriften und Schutz vor Kontamination.
Die Kosten richten sich nach dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
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