Anwaltliche Beratung beim Lebensmittelimport
EU-Recht & Zoll

Der Import von Lebensmitteln aus Drittstaaten unterliegt strengen EU-Vorschriften. Einfuhrkontrollen, veterinärmedizinische Prüfungen, Zollformalitäten und die Anerkennung ausländischer Zertifizierungen stellen Unternehmer vor komplexe Herausforderungen. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Importeure und Exporteure bundesweit bei der rechtssicheren Gestaltung ihres grenzüberschreitenden Handels.

Häufig gestellte Fragen

Importeure müssen sicherstellen, dass Lebensmittel den EU-Hygienestandards entsprechen, dokumentiert werden und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.

Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des EU-Lebensmittelrechts fest, einschließlich Rückverfolgbarkeit und RASFF.

Lebensmittel aus EU-Ländern dürfen frei verkauft werden. Aus Drittstaaten importierte Ware muss alle EU-Einfuhrbedingungen erfüllen.

Das RASFF ist ein EU-weites System zur schnellen Information über gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel und Futtermittel.

Je nach Zielland sind Gesundheitszertifikate, Ursprungszeugnisse, veterinärmedizinische Bescheinigungen und Einfuhrgenehmigungen erforderlich.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.

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