Häufig gestellte Fragen
Beim Online-Verkauf müssen alle Pflichtangaben der LMIV vor Vertragsschluss verfügbar sein: Zutatenliste, Allergene, Nährwerte, Menge und Unternehmerangaben.
Ja, die LMIV gilt uneingeschränkt für den Online-Handel. Zusätzlich gelten die Informationspflichten des Fernabsatzgesetzes und des BGB.
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf verboten. Nach Ablauf des MHD ist der Verkauf grundsätzlich erlaubt, sofern keine Gesundheitsgefahr besteht.
Ja, AGB sind zulässig, müssen aber den Vorschriften des AGB-Rechts entsprechen. Unzulässig sind unangemessene Benachteiligungen des Verbrauchers.
Bei verderblichen Waren und Lebensmitteln kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, sofern dies vor Vertragsschluss transparent kommuniziert wird.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Shops und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
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