Anwaltliche Beratung für den Online-Lebensmittelhandel
E-Commerce & Fernabsatz

Der Online-Verkauf von Lebensmitteln boomt – doch neben den Anforderungen des Lebensmittelrechts gelten auch die Regeln des E-Commerce und des Fernabsatzrechts. Pflichtangaben müssen bereits vor Vertragsschluss erkennbar sein, und die Widerrufsbelehrung ist Pflicht. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Online-Händler bundesweit bei der rechtssicheren Gestaltung von Webshops, AGB und Produktseiten.

Häufig gestellte Fragen

Beim Online-Verkauf müssen alle Pflichtangaben der LMIV vor Vertragsschluss verfügbar sein: Zutatenliste, Allergene, Nährwerte, Menge und Unternehmerangaben.

Ja, die LMIV gilt uneingeschränkt für den Online-Handel. Zusätzlich gelten die Informationspflichten des Fernabsatzgesetzes und des BGB.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf verboten. Nach Ablauf des MHD ist der Verkauf grundsätzlich erlaubt, sofern keine Gesundheitsgefahr besteht.

Ja, AGB sind zulässig, müssen aber den Vorschriften des AGB-Rechts entsprechen. Unzulässig sind unangemessene Benachteiligungen des Verbrauchers.

Bei verderblichen Waren und Lebensmitteln kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, sofern dies vor Vertragsschluss transparent kommuniziert wird.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Shops und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.

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