Strafrechtliche Verteidigung im Lebensmittelrecht
§ 326 StGB & Haftung

Im schwersten Fall können Verstöße gegen das Lebensmittelrecht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach § 326 StGB drohen bei vorsätzlicher Verkehrsbringung gesundheitsgefährdender Lebensmittel Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen verteidigt Beschuldigte und Unternehmer in Strafverfahren bundesweit – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.

Häufig gestellte Fragen

Ein Verstoß wird strafrechtlich relevant, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gesundheitsgefährdende Lebensmittel in Verkehr gebracht werden oder Täuschung vorliegt.

Nach § 326 StGB drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Bei schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

Ja, Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Überwachungspflichten verletzen oder vorsätzlich unsichere Produkte verkaufen.

Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Straftaten liegen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Gesundheitsgefährdung vor und werden strafrechtlich verfolgt.

Bleiben Sie ruhig und kooperativ, verlangen Sie die Durchsuchungsanordnung, notieren Sie die Beamten und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.

Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem Verfahrensgegenstand. Bei Bedarf prüfen wir die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

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